Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Mentaltrainerin IAP und Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie SASP arbeite ich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verhaltensregeln und ethischen Richtlinien:
In meiner Arbeit verwende ich Techniken und Methoden nach wissenschaftlichen Standards und halte mich an die ethischen Richtlinien und die beruflichen Grundsätze der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie SASP.

Ich übe meinen Beruf als Mentaltrainerin von Sportlerinnen und Sportlern nach bestem Wissen und Gewissen, mit Sorgfalt und nach den Erkenntnissen der Sportpsychologie aus. Meine Tätigkeit zeichnet sich durch fachliche Kompetenz aus. Ich erbringe nur Leistungen, für die ich aufgrund meiner Aus- und Weiterbildungen sowie meiner Berufserfahrung über die nötigen Fähigkeiten verfüge. Gegenüber meinen Klienten verhalte ich mich professionell, respektvoll und korrekt. Ich achte ihre Würde, Integrität und ihre Rechte, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

Ich handle im Dienste der Leistungsfähigkeit, der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Entfaltung meiner Klienten. Ich kläre den Klienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter in verständlicher Form über Art, Umfang, Nutzen und Risiken der beabsichtigten diagnostischen, therapeutischen oder anderen Verfahren und Methoden auf. Ich lege Wert darauf, vorhersehbaren und vermeidbaren Schäden vorzubeugen und mache den Klienten auf die Konsequenzen allfälligen risikoreichen Verhaltens aufmerksam.

Ein mentales Training umfasst in der Regel folgende Dienstleistungen:

  • Situationsanalyse und sportspezifische Abklärungen
  • Vereinbarung von Beratungsinhalten und –zielen
  • Beratungsgespräche und Hilfestellung in besonderen Situationen, z.B. Vorstartzustand, Leistungsabfall im Wettkampf, Karriereübergänge, Hilfe beim Lösen von Problemen im Umfeld des Klienten usw.
  • Beobachtung im Training und Wettkampf
  • Einsatz von diagnostischen Instrumenten wie Tests oder Fragebogen
  • Bei fachübergreifenden Anliegen Einbezug weiterer Fachleute
Um einen Beratungserfolg zu erzielen, arbeitet der Klient eigenverantwortlich mit mir zusammen. Er strebt das Erreichen gemeinsam definierter Ziele eigenmotiviert und durch aktive Mitarbeit an. Dazu ist zum Beispiel das Üben und Anwenden der erlernten mentalen Techniken erforderlich. Die Basis unserer Zusammenarbeit bildet eine vertrauensvolle Kommunikation, das gemeinsame Festlegen von Wegen und Zielen und ein lösungsorientiertes Vorgehen. Für den Beratungserfolg ist es unerlässlich, dass der Klient Unstimmigkeiten und Unklarheiten sofort anspricht. Tritt ein klinisches Problem auf, spreche ich den Klienten darauf an und kann ihn mit seinem Einverständnis an eine therapeutische Fachperson verweisen.
Ich verpflichte mich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und halte mich strikt an die Schweigepflicht. Ich halte alle Informationen, die mir von meinen Klienten zugetragen werden, gegenüber Dritten geheim. Von dieser Schweigepflicht bin ich nur entbunden, wenn mein Klient mir dies ausdrücklich erlaubt. Informationen eines Klienten gebe ich nur dann an Dritte – zum Beispiel behandelnde Ärzte, Physiotherapeuten, Trainer oder Bezugspersonen – weiter, wenn er sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat. Zu didaktischen, statistischen, Forschungs- oder Publikationszwecken kann ich Informationen anonymisiert weiterverwenden. Anonymisiert heisst, dass sie keinen Rückschluss auf einen konkreten Klienten erlauben.
Auch bei der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen halte ich mich an die Schweigepflicht. Dabei kann es zu Interessenkonflikten zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes kommen. Solche Konflikte löse ich besonders sorgfältig und ausschliesslich im Einverständnis mit dem Kind oder des Jugendlichen. Informationen, die mir ein Kind/Jugendlicher anvertraut, gebe ich nur an seine Eltern oder Erziehungsberechtigte weiter, wenn es damit einverstanden ist und wenn dies für den Beratungserfolg notwendig ist. Bei Unsicherheiten bezüglich berufsethischen Handelns kann ich mich an die berufsethische Kommission BEK der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) wenden.
Ich lege den Aufwand für jede Beratung individuell fest. Dieser richtet sich nach den inhaltlichen und thematischen Bedürfnissen des Klienten.

Die Verrechnung kann auf zwei Arten erfolgen: als zuvor festgelegte Pauschale oder nach Stundentarif zu den vereinbarten Stundenansätzen. Auch bei der zweiten Variante besprechen wir den ungefähren Kostenrahmen unserer Zusammenarbeit. Die Beratungsstunden werden monatlich in Rechnung gestellt. Schriftliche Berichte, Aktenstudium, Testauswertungen, fachlicher Austausch, Telefongespräche sowie die Beratung per E-Mail, Skype oder andere, im Rahmen der sportpsychologischen Beratung vereinbarten Zusammenkünfte werden ebenfalls auf der Basis des vereinbarten Stundentarifs verrechnet. Spesen, zum Beispiel Fahrten und Übernachtungen, stelle ich dem Klienten separat und ausgewiesen in Rechnung.